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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Vermietung, Mietvertrag, Service, Notfälle und Auszug bei Viebrock Immobilien.

Vermietung & Wohnungssuche

Haben Sie freie Wohnungen? Wann werden neue Wohnungen frei?

Über den Button „Verfügbare Wohnungen“ auf unserer Webseite gelangen Sie direkt zu unseren aktuellen Wohnungsangeboten bei Immowelt. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Wohnungen öffentlich inseriert werden, da es sich teilweise um Sozialwohnungen handelt. In solchen Fällen sprechen Sie uns gerne direkt an.

Da wir in der Regel nahezu voll vermietet sind und nur selten Wohnungen frei werden, können wir freie Wohnungen oft nur schwer im Voraus ankündigen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich auf unsere Mietinteressentenliste setzen zu lassen (nutzen Sie hierzu das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail). So können wir Sie kontaktieren, sobald eine passende Wohnung verfügbar wird.

Wir bauen beinahe jährlich neue Objekte, überwiegend im Raum Niedersachsen und Hamburg. Schauen Sie dazu gerne auch im Reiter „Projekte“ nach und lassen Sie sich auf die Interessentenliste setzen, wenn Sie sich für eine Wohnung in einer der Wohnanlagen interessieren.

Welche Wohnungen haben Sie im Portfolio?

Wir verfügen über einen Bestand von rund 1.300 Wohnungen und bieten eine große Bandbreite an unterschiedlichen Wohnformen an – von Sozialwohnungen bis hin zu frei vermieteten Wohnungen. Es gehören Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser zu unserem Bestand.

Unsere Wohnungen unterscheiden sich in Größe, Schnitt und Ausstattung, sodass wir verschiedensten Wohnbedürfnissen gerecht werden können. Wir bieten Wohnungen mit unterschiedlicher Zimmeranzahl und Wohnfläche an – von kleineren Wohnungen für Alleinstehende bis hin zu größeren Familienwohnungen. Je nach Objekt verfügen die Wohnungen beispielsweise über Balkon oder Terrasse, befinden sich im Erdgeschoss bzw. sind teilweise ebenerdig oder bieten weitere individuelle Ausstattungsmerkmale.

Bekommen Sie weitere Wohnungen in den Bestand bzw. sind neue Projekte geplant?

Ja, wir erweitern unseren Bestand fortlaufend durch neue Projekte und Wohnanlagen. Informationen zu geplanten Bauvorhaben, aktuellen Projekten sowie voraussichtlichen Fertigstellungsterminen finden Sie im Bereich „Projekte“ auf unserer Webseite.

Wenn Sie sich bereits frühzeitig als Interessent registrieren lassen möchten, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. So können wir Sie bei Fertigstellung und Vermietung neuer Wohnungen als Interessent berücksichtigen.

Nach welchem Standard sind Ihre Wohnungen gebaut?

Unsere Neubauten werden nach hohen energetischen Standards errichtet und orientieren sich an modernen KfW-Standards. Dabei legen wir besonderen Wert auf Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und niedrige Betriebskosten.

Wie läuft eine Anmietung ab?

Wenn Sie Interesse an einer Wohnung haben, können Sie sich zunächst bei uns melden bzw. auf eine ausgeschriebene Wohnung bewerben. Anschließend wird – nach Vereinbarung mit unseren Immobilienverwaltern – ein Besichtigungstermin durchgeführt. Sofern nach der Besichtigung beiderseitiges Interesse an einem Mietverhältnis besteht, bitten wir Sie, die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dazu gehören in der Regel unter anderem eine SCHUFA-Auskunft, ein gültiger Ausweis sowie weitere erforderliche Nachweise.

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird der Mietvertrag vorbereitet und gemeinsam unterzeichnet. Im letzten Schritt erfolgt die Wohnungsübergabe.

Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Für Sozialwohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich. Bei frei vermieteten Wohnungen wird kein WBS benötigt.

Kann ich meine Wohnung/Immobilie bei Ihnen verwalten lassen?

Nein. Wir verwalten ausschließlich unsere eigenen Wohnungen beziehungsweise Immobilien.

Mietverhältnis & Kosten

Wie hoch ist die Kaution?

Die Höhe der Kaution beträgt in der Regel drei Monatskaltmieten. Die genaue Höhe können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.

Wie setzt sich die Miete zusammen?

Die monatliche Gesamtmiete setzt sich in der Regel aus mehreren Bestandteilen zusammen: der Kaltmiete, den Nebenkosten sowie den Heiz- und Wasserkosten.

  • Kaltmiete: Grundmiete für die Nutzung der Wohnung
  • Nebenkosten: z. B. Kosten für Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Versicherungen oder Allgemeinstrom
  • Heizkosten: abhängig vom Verbrauch und der jeweiligen Heizungsart
  • Wasserkosten: Kosten für Frisch- und Abwasser

Welche Kosten im Detail enthalten sind, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Die genaue Höhe der Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten kann je nach Wohnungsgröße, Personenzahl und Verbrauch variieren. Die monatlichen Abschläge werden regelmäßig geprüft und können je nach Verbrauchs- und Kostenentwicklung sowohl nach oben als auch nach unten angepasst werden.

Darf ich die Wohnung untervermieten?

Eine Untervermietung der Wohnung ist grundsätzlich nicht gestattet.

Darf jemand bei mir einziehen, z. B. ein Angehöriger oder Partner?

Ob eine weitere Person in die Wohnung einziehen kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab an unsere Hausverwaltung.

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung oder meinen Mietvertrag verloren – kann ich eine Kopie erhalten?

Ja, grundsätzlich können wir Ihnen Kopien Ihrer Unterlagen zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir hierfür aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwands 0,20 € pro gescannter Seite berechnen. Wir bitten unsere Mieterinnen und Mieter daher, sämtliche Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.

Meine Kontaktdaten oder persönlichen Daten haben sich geändert – was muss ich tun?

Wenn sich Ihr Nachname, Ihre Telefonnummer, Ihre Bankverbindung oder andere persönliche Daten geändert haben, teilen Sie uns dies bitte zeitnah per E-Mail oder über unser Kontaktformular mit. So können wir Ihre Daten aktuell halten und eine reibungslose Kommunikation sicherstellen.

Ich kann meine Miete nicht rechtzeitig bezahlen – was soll ich tun?

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall frühzeitig mit uns in Verbindung und informieren Sie uns über die Situation. Gemeinsam lässt sich häufig eine Lösung finden. Uns ist bewusst, dass es in Ausnahmefällen zu Verzögerungen kommen kann. Wichtig ist hierbei eine offene und frühzeitige Kommunikation, damit Missverständnisse oder Mahnungen vermieden werden können.

Ich möchte Einsicht in die Unterlagen meiner Nebenkostenabrechnung nehmen – ist das möglich?

Selbstverständlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Kai Albers in Harsefeld. Vor Ort können die entsprechenden Unterlagen gemeinsam eingesehen und bei Bedarf erläutert werden.

Wohnung & Ausstattung

Wie ist die Wärmeversorgung geregelt?

Bei unseren neueren Immobilien setzen wir überwiegend auf moderne Wärmepumpentechnologien. In älteren Objekten gibt es vereinzelt noch Gasheizungen, die wir perspektivisch schrittweise modernisieren und austauschen werden. Die jeweilige Wärmeversorgung hängt vom entsprechenden Objekt sowie dessen Baujahr und technischer Ausstattung ab. Informationen zur Heizungsart und den Ausstattungsmerkmalen der Immobilie finden Sie im Bereich „Unsere Objekte“ bzw. in der jeweiligen Wohnungsbeschreibung.

Sind die Wohnungen barrierefrei?

Ja, die meisten unserer Wohnungen sind barrierefrei und verfügen über einen Aufzug. Dies kann jedoch je nach Objekt unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich hierzu im Bereich „Unsere Objekte“ auf unserer Webseite über die jeweiligen Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale der Immobilie oder sprechen Sie uns direkt an.

Sind die Wohnungen möbliert?

Nein, unsere Wohnungen werden grundsätzlich nicht möbliert vermietet. In der Regel verfügen die Wohnungen jedoch über eine Küche bzw. Einbauküche.

Darf ich ein Balkonkraftwerk installieren?

Grundsätzlich ja. Bitte informieren Sie die Hausverwaltung vor der Installation, damit technische und sicherheitsrelevante Vorgaben abgestimmt werden können.

Darf ich Haustiere halten?

Die Haltung von Haustieren ist unter bestimmten Voraussetzungen und nach Absprache mit der Hausverwaltung möglich. Art und Größe des Tieres spielen hierbei eine Rolle.

Darf ich Änderungen an der Wohnung vornehmen?

Grundsätzlich sind bestimmte Änderungen oder Erweiterungen an der Wohnung – beispielsweise Anpassungen an der Küche – möglich. Bitte treten Sie hierzu vorab mit uns in Kontakt und stellen Sie uns Ihr Vorhaben bzw. Projekt kurz vor, damit wir dies gemeinsam prüfen können.

Nicht gestattet sind hingegen die Demontage, das Abdecken oder das Verbauen von Rauchmeldern, da dies ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Darf ich den Gemeinschaftsraum frei nutzen?

Nein, Gemeinschaftsräume dürfen grundsätzlich nicht beliebig genutzt werden, da sie allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses gleichermaßen zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie hierzu die Hausordnung des jeweiligen Objekts, die in der Regel im Gebäude aushängt.

Gibt es Stellplätze oder Garagen?

Bei vielen unserer Objekte stehen Stellplätze, Carports oder Garagen zur Verfügung. Die Verfügbarkeit ist abhängig vom jeweiligen Objekt.

Gibt es Lademöglichkeiten für E-Autos?

Bislang stehen an unseren Objekten noch keine Lademöglichkeiten für E-Autos zur Verfügung. Wir arbeiten jedoch daran, künftig weitere Stellplätze zu elektrifizieren und eine entsprechende Ladeinfrastruktur aufzubauen. Da dies ein fortlaufender Prozess ist, kann sich die Ausstattung unserer Objekte zukünftig erweitern.

Gibt es einen Glasfaseranschluss?

Derzeit arbeiten wir daran, unsere Wohnungen schrittweise mit Glasfaseranschlüssen auszustatten. Da sich der Ausbau noch in Umsetzung befindet, kann die Verfügbarkeit je nach Objekt unterschiedlich sein.

Service, Schäden & Notfälle

Gibt es einen Hausmeister- und Gartenservice?

Ja, in den meisten unserer Immobilien stellen wir einen Hausmeister- sowie Gartenservice zur Verfügung. Die genauen Leistungen können je nach Objekt unterschiedlich sein.

Wie erreiche ich die Hausverwaltung?

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular während unserer Geschäftszeiten. Wir bemühen uns um eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen.

Wie kann ich einen Schaden oder Mangel melden?

Schäden oder Mängel können Sie telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular bei uns melden. Bitte beschreiben Sie den Mangel möglichst genau und senden Sie bei Bedarf Fotos mit, damit eine schnelle Bearbeitung möglich ist. Geben Sie bitte ebenfalls Ihre Telefonnummer mit an.

Wie lange dauert es, bis ein gemeldeter Mangel bearbeitet wird?

Das hängt von der Art und dem Umfang des Mangels ab. Handwerker werden durch uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden beauftragt.

Bei größeren oder aufwendigeren Schäden kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn Fachfirmen ausgelastet sind oder spezielle Materialien benötigt werden. Wir bemühen uns jedoch stets um eine schnellstmögliche Lösung.

Ich habe einen Notfall außerhalb der Geschäftszeiten – was soll ich tun?

Bei dringenden Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten (z. B. schwerer Wasserschaden, Rohrbruch oder ähnliche akute Schäden) kontaktieren Sie bitte umgehend die zuständige Notfallnummer:

  • Kai Albers: +49 171 6763058
  • Danika Dassler: +49 151 18365688

Bitte beachten Sie:

  • Für Objekte, bei denen unter „Verwaltet durch“ Danika Mügge Immobilien Harsefeld angegeben ist, wenden Sie sich bitte an Frau Dassler.
  • Für Objekte, bei denen unter „Verwaltet durch“ Viebrock Immobilien angegeben ist, kontaktieren Sie bitte Herrn Kai Albers.

Bei akuten Gefahrensituationen mitten in der Nacht – insbesondere bei Brand, Rauchentwicklung oder Gefahr für Personen – kontaktieren Sie bitte sofort die Feuerwehr oder Polizei über die bekannten Notrufnummern.

Auszug & Kündigung

Ich möchte meine Wohnung kündigen – wie gehe ich vor?

Bitte reichen Sie Ihre Kündigung schriftlich und postalisch bei uns ein (inklusive der Unterschrift aller Vertragspartner). Nach Eingang der Kündigung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Immobilienverwalter zur Wohnungsabnahme. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Bitte entnehmen Sie die für Ihr Mietverhältnis geltende Frist Ihrem Mietvertrag.

Muss ich Schönheitsreparaturen beim Auszug durchführen?

Ob Schönheitsreparaturen erforderlich sind, richtet sich nach dem Zustand der Wohnung bei der Rückgabe. Dies wird gemeinsam mit dem zuständigen Immobilienverwalter der jeweiligen Einheit im Rahmen der Wohnungsabnahme begutachtet und bewertet.